Hier finden Sie die wichtigsten Ankündigungen bzw. Neuheiten für das ausgehende 2023 und für 2024 auf einen Blick, Stand September 2023 (als PDF herunterladbar). Bereits erhältlich sind die Modelle des VT137 /VT45 Bauart...[mehr]
Ab sofort lieferbar ist der VT137 329a/b Bauart "Stettin" Epoche II DRG in Spur N (Maßstab 1:160). Zum Modell[mehr]
Ab sofort lieferbar sind sowohl der VT137 "Stettin" Epoche III DR als auch der VT45 "Stettin" Epoche III DB in Spur N (Maßstab 1:160). zu den Modellen: VT137 331a/b Bauart "Stettin" Ep. III DR ,...[mehr]
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der KRES Elektronik + Service GmbH
für Lieferungen und Leistungen
Diese AGB gelten ausschließlich für den Geschäftsbereich KRES-Modelle
Stand: 10.08.2018
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten jedoch nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2. Das eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Lösungsvorschlägen und vergleichbaren Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen)behalten wir uns uneingeschränkt vor. Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Unterlagen sind an uns unverzüglich zurückzugeben, wenn ein Vertrag nicht zu Stande kommt. Wir dürfen Unterlagen des Bestellers Dritten zugänglich machen, um bei diesen Lieferungen im Zusammenhang mit dem Auftrag des Bestellers anzufragen bzw. diesem Lieferungen zu übertragen.
3. Ein Vertrag kommt erst mit Zusendung einer Auftragsbestätigung per Fax, Brief oder Email zustande.
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese dem Besteller zumutbar sind bzw. diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
5. Änderungen unserer Produkte im Sinne einer technischen Weiterentwicklung bleiben ausdrücklich vorbehalten !
§ 2 Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung und Transportkosten, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Zahlungen sind frei Zahlstelle innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Rechnungen zu Lieferungen an Privatkunden sind bei Zugang sofort fällig.
3. Die Gewährung von Skonto und abweichender Zahlungsziele bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
4. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Bestellers ist nicht zulässig.
5. Bei Neukunden, Nichteinhaltung von Zahlungszielen und der Überschreitung des Auftragswertes bzw. der Gesamtverbindlichkeiten eines Bestellers über einen bonitätsabhängigen Betrag und wenn der Kunde kein Kaufmann ist können wir Vorauszahlungen verlangen.
6. In Fremdwährung erstellte Rechnungen können gegenüber dem Angebot durch die Anpassung an aktuelle Tageskurse abweichen.
7. Ab einem Netto-Auftragswert von 500,-€ erfolgen Lieferungen frei Haus.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Die Gegenstände der Lieferung bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher unserer aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Ansprüche.
2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen, sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzuglich zu benachrichtigen.
4. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung, zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
§ 4 Lieferfristen, Verzug
1. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Bestellers voraus.
2. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Krieg, Umweltkatastrophen oder ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, zurückzuführen, ist eine angemessene Fristverlängerung einzuräumen.
3. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, wenn die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist.
4. Der Besteller ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung auf dem Vertrag besteht oder vom Vertrag zurücktritt.
5. Erklärt der Besteller den Rücktritt vom Vertrag, ohne dass unsererseits eine Lieferverzögerung vorliegt, bzw. eine angemessene Frist eingeräumt wurde, hat der Besteller die bis zur Rücktrittserklärung entstandenen Aufwendungen, z.B. für Materialeinkäufe und Arbeitsaufwendungen zu erstatten.
6. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers gegenüber dem vertraglichen Liefertermin um mehr als einen Monat verzögert, kann Lagergeld berechnet werden.
§ 5 Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht, auch bei frachtfreier Lieferung, auf den Besteller über, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers können Lieferungen gegen die üblichen Transportrisiken versichert werden.
§ 6 Entgegennahme
1. Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
§ 7 Sachmängel
1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen können nach unserer Wahl unentgeltlich nachgebessert, neu geliefert oder neu erbracht werden, die innerhalb der Verjährungsfrist- ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer - einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
2. Sachmängelansprüche verjähren in 24 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
3. Der Besteller hat Sachmängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Spätestens mit der vollständigen Bezahlung der Lieferung erkennt der Besteller die Vertragsmäßigkeit der Lieferung ohne Einschränkung an. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
5. Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller- unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurück treten oder die Vergütung mindern.
7. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
8. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9. Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen § 10 (Sonstige Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die in diesem §8 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unseren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
§ 8 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel
1. Sofern nicht anderes vereinbart, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Besteller innerhalb der in § 7,2 besimmten Frist wie folgt:
a) Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
b) Unsere Pflichten zur Leistung von Schadensersatz richten sich nach § 10.
c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Besteller uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1a) geregelten Ansprüche des Bestellers, im Übrigen die Bestimmungen des § 8,entsprechend.
5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des §7 entsprechend.
6. Weitergehende oder andere als die in diesem §8 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unseren Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
§ 9 Sonstige Schadensersatzansprüche
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers
(im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertagspflichten. Der Schadensersatzanspruch
für die Verletzung wesentlicher Vertagspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt
oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpres oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
3. Soweit dem Besteller nach diesem §10 Schadensesatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß §7,2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitgkeiten unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
2. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gelten ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).
§ 11 Widerrufsbelehrung
Gültig für Lieferungen, die keiner gewerblichen Tätigkeit zuzuordnen sind!
1. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
KRES Elektronik + Service GmbH
Am Grenzbach 7
08427 Fraureuth
Tel.: 03761 / 885870
Fax.: 03761 / 885871
E-Mail.: info@kres.de
2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. von uns gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
§ 12 Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.